101/102 432. Aufgrund des Sachverhalts und der vorangehenden Erwägungen verfügt die Wettbewerbskommission: D Dispositiv 1. Es wird festgestellt, dass die Swisscom (Schweiz) AG und die Swisscom AG im Whole- sale-Markt für Breitbanddienste bis am 31. Dezember 2007 über eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von Art. 4 Abs. 2 KG verfügten.