100/102 renverordnung (AllgGebV; SR 172.041.1) Kosten für die Beschaffung von Unterlagen 415 . Die Kosten von 2’690.-- Franken für den Auszug aus der Net-Metrix-Base-Studie sind ist als Auslage für die Beschaffung von Unterlagen anzusehen. Zuzüglich dieser Auslage beläuft sich die Gebühr damit total auf 349'321.-- Franken. 431. Die Gebühren werden den Verfügungsadressaten, das heisst der Swisscom (Schweiz) AG und der Swisscom AG, unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt (vgl. Art. 1a GebV-KG i.V.m. Art. 2 Abs. AllgGebV). 415 Vgl. Rz. 9 sowie Akte Nr. 73.