406. Gemäss Art. 4 SVKG erfolgt eine Erhöhung des Basisbetrages um bis zu 50 %, wenn der Wettbewerbsverstoss zwischen einem und fünf Jahren gedauert hat, für jedes weitere Jahr ist ein Zuschlag von bis zu 10% möglich 399 . Der Verstoss gegen Art. 7 KG dauerte mehrere Jahre, weshalb eine Erhöhung des Basisbetrages erfolgt.