b KG behindern. Die Preisgestaltung in Form einer Kosten-Preis-Schere konnte Swisscom nur deshalb durchsetzen, weil sie auf dem Wholesale-Markt für Breitbandinternet über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. In diesem Sinne sind auch die Ausführungen zur fehlenden Ausweichmöglichkeit der Marktgegenseite im Antrag des Sekretariats zu sehen, nicht aber als Grund für einen besonders schweren Verstoss.