Dabei ist die Schwere eines Verstosses im Einzelfall zu prüfen 398 . Entgegen der Auffassung von Swisscom ist nicht ausschliesslich in der fehlenden Ausweichmöglichkeit der ISP die besondere Schwere des Verstosses zu sehen. Wie in Rz. 395 ff. ausführlich dargelegt, wiegt der Verstoss aber besonders schwer, weil sich der Breitbandmarkt im Zeitraum bis Dezember 2007 in einer Wachstumsphase befand. Gerade in dieser Phase ist es für Wettbewerber von entscheidender Bedeutung, ihre Marktanteile auszubauen oder zumindest im Vergleich mit ihren Konkurrenten halten zu können.