392 Vgl. Rz. 209. 393 Vgl. Rz. 210. 394 Akte Nr. 123. 395 Swisscom geht davon aus, dass die Marge lediglich 1.8% unter der vom BAKOM als angemessen uns zulässig erachteten Marge aus, während vorliegend von einer Differenz von 3.54% ausgegangen wird. 396 Vgl. Stellungnahme von Swisscom (Akte Nr. 123), Rz. 317 ff. 397 Vgl. Stellungnahme von Swisscom (Akte Nr. 123), Rz. 328.