Daher liege höchstens ein geringfügiger Verstoss vor. Entsprechend sei der Basisbetrag um [...]% zu reduzieren, was einen Betrag von [...] Franken ergebe. Dieser Betrag sei wegen fehlender bzw. geringer Tatschuld nochmals um 80% zu reduzieren 396 . Des Weiteren macht Swisscom geltend, der Antrag des Sekretariats verletze das Doppelverwertungsverbot, indem der besonders schwere Verstoss unter anderem mit fehlenden Ausweichmöglichkeiten der ISP begründet werde. Die fehlende Ausweichmöglichkeit sei ein zwingendes Tatbestandsmerkmal von Art. 7 KG und könne daher nicht noch einmal als Strafschärfungsgrund i.S.v. Art. 3 SVKG herangezogen werden.