401. Hierzu ist Folgendes festzuhalten: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts muss das Gesetz so präzise formuliert sein, dass der Bürger sein Verhalten danach richten und die Folgen eines bestimmten Verhaltens mit einem den Umständen entsprechenden Grad an Gewissheit erkennen kann 387 . Die Formulierung von Art. 7 KG genügt diesen Anforderungen. Art. 7 Abs. 2 KG enthält einen Beispielkatalog, der die Generalklausel konkreti- 384 Vgl. u.a. Rz. 277 und 323. 385 Akte Nr. 123. 386 Akte Nr. 123. 387 BGE 117 IV 242, E. 1.c, mit weiteren Hinweisen.