359. Swisscom macht in Rz. 257 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 353 geltend, dass in der ersten ADSL eine Quersubventionierung von Bluewin explizit verneint worden sei. Eine Kosten-Preis-Schere stelle aber genau einen Anwendungsfall einer Quersubventionierung dar. Auch aus diesem Grund hätte Swisscom nicht erkennen können oder müssen, dass die Preisstruktur des BBCS missbräuchlich sei. 360. Die damals auch betrachtete Frage einer Quersubventionierung unterscheidet sich sowohl inhaltlich als auch kartellrechtlich von der hier zu beurteilenden Frage einer Kosten- Preis-Schere. Diese Sichtweise deckt sich auch mit dem von Swisscom eingereichten Par-