358. Hierzu ist Folgendes festzuhalten: Aus dem Dispositiv der Verfügung in der ersten ADSL-Untersuchung geht hervor, dass im Vordergrund die Rabattgestaltung beim Produkt BBCS stand. Es wurde somit ausschliesslich die Wholesale-Seite untersucht. Gegenstand der ersten Untersuchung war eine Bevorzugung der eigenen Tochtergesellschaft Bluewin durch Swisscom, was zu einer Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Marktteilnehmern führte. Mit der ersten Untersuchung wurde sichergestellt, dass alle ISP gleich behandelt werden und Bluewin mit anderen Worten nicht mehr bevorzugt wird.