Ausserdem gilt es zu berücksichtigen, dass Swisscom bereits mehrfach in Verfahren vor den Wettbewerbsbehörden involviert war und mit den kartellrechtlichen Vorschriften und der Praxis der WEKO und der Rechtsmittelinstanzen vertraut ist. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Preisgestaltung von Swisscom im Bereich Breitbandinternet und es wird ein Kartellrechtsverstoss festgestellt. Dass die Ausgestaltung der Preise einem oder mehreren Mitarbeitern obliegt, denen keine (faktische) Organstellung zukommt und auch keine Mitarbeiter mit Organstellung Kenntnis des Preisgefüges hatte kann als ausgeschlossen betrachtet werden.