85/102 356. Würde der Auffassung des Parteigutachtens betreffend Verstoss gegen das Kartellgesetz gefolgt, wonach eine Sorgfaltspflichtverletzung frühestens nach Eröffnung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Zugang zum schnellen Bitstrom vorliegen konnte, läuft dies im Ergebnis praktisch darauf hinaus, dass die Frage der marktbeherrschenden Stellung zunächst behördlich festgestellt werden müsste. Gerade dieses System wollte der Gesetzgeber mit der Einführung der direkten Sanktionen i.S.v. Art. 49a KG indessen abschaffen.