ein eigentliches Muster hinsichtlich der Gewinnentwicklung sogar erst für das Jahr 2007 343 . Auch der Hinweis des Antrags, dass die alternativen ISP gegenüber den Wettbewerbsbehörden auf eine mögliche Wettbewerbsbeschränkung aufmerksam gemacht hätten sei ebenso wenig hilfreich wie die Ausführungen, wonach es Swisscom spätestens mit der Eröffnung der Untersuchung möglich gewesen wäre, ihre Preispolitik zu überdenken. Die WEKO müsse vielmehr nachweisen, dass Swisscom von den Eingaben der alternativen ISP wusste bzw. hätte wissen müssen.