288 Akte Nr. 80, Schreiben Swisscom vom 25. Januar 2008, Beilage 8. 289 Nach Angabe von Swisscom sind die Ergebnisse des Monats Dezember 2007 nur beschränkt aussagekräftig, weil die BBCS-Kosten in diesem Monat durch die buchhalterische Abgrenzung des Rabatts für das Jahr 2007 stark reduziert wurden (Akte Nr. 80, Schreiben Swisscom vom 25. Januar 2008, S. 6). Aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit zu den Vormonaten wurden daher die Monate Januar bis November 2007 als Basis benutzt um für den Monat Dezember den Wert linear zu extrapolieren. Es ergibt sich somit für den Monat Dezember für das BBCS anstelle von [...] neu ein Wert von [...].