Directories. Die WEKO hielt nämlich fest, dass es die Preisgestaltung von Swisscom Directories den Wiederverkäufern ermöglicht, den Aufwand für den Bezug der Daten und deren Verknüpfung mit eigenen Applikationen zu amortisieren, weshalb ein gewinnbringender Betrieb möglich sei 284 . Des Weiteren gilt es dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich in besagter Untersuchung um regulierte Verzeichnisdaten handelte. Die WEKO hielt in ihrer Verfügung denn auch fest, dass der Befund, wonach keine Kosten-Preis-Schere vorliegt, für Anbieter alternativer Verzeichnisdienste unbefriedigend sein möge, das wettbewerbsrechtliche Resultat aber Ausfluss der damals