297. Swisscom macht in Rz. 48 f. des Parteigutachtens Preispolitik geltend, die Bundesnetzagentur habe ein Verfahren eingestellt, weil die Deutsche Telekom die Marge im Retail- Markt auf 20% erhöht habe. Demgegenüber erachte das Sekretariat eine Marge von 19.46% als unzureichend, was im Vergleich zum Verfahren in Deutschland lediglich einer minimalen Differenz von 0.54 gleichkomme 277 . Daher sei nicht einzusehen, weshalb die mittels Retail- Minus-Methode ermittelte Marge nicht ausreichend sein soll.