Um wie viel die Marge tatsächlich sinkt, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Vergünstigung ab, ist von ISP zu ISP unterschiedlich und unterliegt ständiger Veränderungen im Laufe der Zeit. Daher können solche zusätzlichen Vergünstigungen nicht in allgemein gültiger Weise beziffert werden, weshalb auf deren Miteinbezug bei der Berechnung der Marge verzichtet wurde. Es gilt aber zu beachten, dass die Nichtberücksichtigung dieser zusätzlichen Vergünstigungen zu Gunsten von Swisscom erfolgte. Aus diesen Gründen geht der Einwand von Swisscom, das Sekretariat habe bei der Ermittlung der Marge unzulässige Doppelzählungen vorgenommen, fehl.