Bezüglich der Frage nach der zulässigen Marge zwischen Retail- und Wholesale-Preisen bei Breitbanddiensten erläuterte das BAKOM, dass bei der sog. „Retail- Minus“-Methode typischerweise Kostenelemente wie Marketing und Vertrieb, Rechnungslegung, Produktentwicklung und –management, Kundenservice, Anbindungskosten o.ä. vom Endkundenpreis in Abzug gebracht werden. Eine Regulierung nach der „Retail-Minus“- Methode bedeutet, dass vom Endkundenpreis (Retail-Preis) des historischen Anbieters die mit dem entsprechenden Endkundenprodukt zusammenhängenden (Retail-)Kosten in Abzug gebracht werden, um einen Wholesale-Preis (Wiederverkaufspreis der Vorleistung) festzulegen.