279. Das Sekretariat ersuchte mit Schreiben vom 11. September 2007 261 das BAKOM im Rahmen einer sich auf Art. 41 KG stützenden Amtshilfe, Fragen zu Breitbandmärkten aus anderen Ländern zu beantworten. Unter anderem wurde das BAKOM als sektorspezifische Fachbehörde im Telekommunikationsbereich gebeten, anzugeben, welche Marge zwischen Retail- und Wholesale-Preisen bei Breitbanddiensten in anderen Ländern als zulässig bzw. angemessen angesehen wird. 280. Mit Schreiben vom 2. November 2007 262 reichte das BAKOM seine Antworten auf das Amtshilfegesuch ein.