So diene der Breitbandanschluss zum Teil nur als „Lockvogel“, indem dieser gratis oder zu sehr günstigen Tarifen abgegeben werde. Es liege auf der Hand, dass in Folge dessen mit den Breitbandangeboten keine Marge erwirtschaftet werde, die Bündelangebote dafür zu einem besseren Ergebnis bei den Telefoniedienstleistungen beitragen würden. Das Parteigutachten Preispolitik gelangt daher zum Schluss, dass die Mischrechnungen nach Produkten aufgeschlüsselt werden müssten, um im Anschluss daran, ein Teil der Telefonieerträge dem Breitbandgeschäft zuzuweisen sind 248 .