Demgegenüber geht die EU-Kommission bei der Ertragswertmethode von einem massgeblichen Zeitraum von rund fünf Jahren aus. Auch mit Blick auf die Ertragswertmethode ist ein Zeitraum von acht Jahren als ausreichend lange anzusehen. 265. Swisscom macht in Rz. 193 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 244 geltend, dass das Sekretariat im Einklang mit der Rechtsprechung der EU in Test 2 die Kosten des vertikal 243 Vgl. Entscheidung der EU-Kommission i.S. Telefónica vom 2. Juli 2007, COMP/38.784, Rz. 326 ff. 244 Akte Nr. 123.