252 f. bereits dargelegt, ist zu bedenken, dass es nicht die Aufgabe der WEKO ist zu beurteilen, ob eine Investition sachgerecht war, weshalb gegenüber der Ertragswertmethode gewisse Vorbehalte anzubringen sind. Die EU-Kommission legt dem Kosten-Preis-Scheren-Test nach der Ertragswertmethode einen Zeitraum von fünf Jahren zu Grunde. Auf den gleich langen Zeitraum stellt die nationale Kartellbehörde für den Telekommunikationsbereich im Vereinigten Königreich ab, wenn es einen Kosten- Preis-Scheren-Test durchführt. 263. Die Praxis in der EU legte den Tests für die Beurteilung der Frage, ob eine Kosten- Preis-Schere vorliegt, unterschiedliche Zeiträume zu Grunde: