262. Soweit der Vorwurf von Swisscom darauf abzielt, das Sekretariat habe die Kosten- Preis-Schere nicht über eine genügend lange Dauer nachgewiesen, weil es der Untersuchung nicht einen genügend langen Zeitraum zu Grunde legte, gilt es Folgendes festzuhalten: Der vorliegenden Verfügung liegt die Analyse der Erfolgsrechnungen von Swisscom über einen Zeitraum von acht Jahren (2000-2007) zu Grunde. Um diesen Zeithorizont mit der Praxis der EU-Kommission vergleichen zu können, gilt es zunächst deren Vorgehensweise