59/102 Abbildung 10: Die Verluste von Bluewin mit und ohne abgeschriebene Akquisitionskosten. [ganze Abbildung Geschäftsgeheimnis] 251. Swisscom macht in Rz. 160 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 230 geltend, dass die WEKO keine sachgerechte Beurteilung der Investitionen vorgenommen habe. Es handle sich beim BBCS-Angebot (Wholesale) von Swisscom um ein typisches Beispiel eines Tech- nologie- und Investitionszyklus, weshalb auf den Barwert bzw. den NPV (Net Present Value) abgestellt werden müsse.