Dies kann nur mit Hilfe einer groben Schätzung erfolgen. • Zudem stellt sich die Frage, welche Abschreibungsmethode vorliegend verwendet werden soll. Ob wie von Swisscom geltend gemacht, linear abzuschreiben ist, ist fraglich, da die Wechselbereitschaft der Kunden je nach ISP unterschiedlich hoch sein dürfte. • Bei jährlichen Abschreibungen ergibt sich zudem das Problem, dass ein im Januar akquirierter Kunde gleich behandelt wird, wie ein Kunde, der erst im Dezember akquiriert wurde. Würden die Akquisitionskosten über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschrieben, hätte dies zur Folge, ein im Dezember akquirierter Kunde nur über drei Jahre abgeschrieben wird.