Erstmals in ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 verlangt Swisscom, dass Abschreibungen vorzunehmen und von der Behörde selbst zu berechnen seien. Es liegt jedoch an Swisscom, die gemachten Abschreibungen nachzuweisen oder zumindest substantiiert darzulegen. Weder das eine noch das andere hat Swisscom vorgenommen. Im vorliegenden Fall ist fraglich, ob überhaupt Platz für "Abschreibungen" besteht (Rz. 238). Ausserdem ergibt sich aufgrund einer von der Behörde so durchgeführten Wirtschaftlichkeitsrechnung, dass bis Ende des Jahres 2007 selbst dann eine Kosten-Preis- Schere vorliegt, wenn die Akquisitionskosten abgeschrieben werden (Rz. 245 ff.).