All diese Fixkosten wurden in erwähnter Tabelle nicht aufgeführt. Aus der Existenz von hohen Fixkosten ergeben sich erhebliche Mengenvorteile mit wachsender Kundenzahl. 236. Swisscom macht in Rz. 152 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 217 sowie in Rz. 32 ff. und Rz. 37 ff. des Parteigutachtens Preispolitik 218 geltend, dass die Akquisitionskosten der Endkunden von Bluewin in Übereinstimmung mit der Praxis in der EU auf die durchschnittliche Verweildauer ihrer Kunden abgeschrieben werden müssten. 237. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Aus den von Swisscom eingereichten Akten geht hervor, dass weder Bluewin noch Swisscom im Rahmen ihrer eigenen Wirtschaftlichkeits-