In vorliegendem Fall trifft dies auf Swisscom zu. Swisscom ist einerseits Verkäufer des ADSL-Vorleistungsangebot BBCS und gleichzeitig mit der Marke Bluewin im nachgelagerten Markt als ISP tätig. 2) Kontrolle über eine notwendige Vorleistung, welche die Wettbewerber benötigen, um im nachgelagerten Markt Dienstleistungen anzubieten: Swisscom verfügt mit dem auch auf dem Anschlussnetz beruhenden BBCS über eine Vorleistung, auf die ISP wie Green, Sunrise oder Tele2 angewiesen sind, um Breitbandinternet an Endkunden anbieten zu können (vgl. Rz. 92 ff.).