209. Wanadoo, eine Tochtergesellschaft von France Télécom, wurde von der Europäischen Kommission am 16. Juli 2003 eine Geldbusse wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auferlegt 201 . Die Europäische Kommission hatte festgestellt, dass die Endabnehmerpreise von Wanadoo unterhalb ihrer Kosten für die angebotenen Breitbanddienste lagen. Der Missbrauch endete im Oktober 2002, als France Télécom um 30% niedrigere Wholesa- le-Preise einführte. Mit Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz vom 30. Januar 2007 bestätigte dieses den Entscheid der Europäischen Kommission in Sachen Wanadoo 202 .