Art. 7 Abs. 2 lit. a KG). Swisscom hat denn auch das Wholesale-Angebot für ADSL-Dienstleistungen nach der Eröffnung der Vorabklärung durch das Sekretariat der WEKO eingeführt. 194. Bezüglich der Freiwilligkeit des Angebots macht Swisscom in Rz. 229 ff. ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 184 geltend, eine Angebotspflicht, die nicht explizit im FMG vorgesehen sei, könne nicht über das Kartellrecht eingeführt werden 185 .