193. Dazu gilt es Folgendes festzuhalten: Man kann sich fragen, ob die Anwendung von Art. 7 KG und des darauf gründenden Verbotes einer Preisschere davon abhängt, ob ein Angebot freiwillig oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt. In einer Marktwirtschaft, deren Funktionieren unter anderem durch das Kartellrecht sichergestellt wird, erfolgen Angebote von Dienstleistungen aufgrund der Nachfrage nach diesen Dienstleistungen. Angebote ohne gesetzliche Verpflichtungen stellen damit die Regel dar.