187. Hierzu ist Folgendes zu bemerken: Die Zugangsregulierung dient wie bereits in Rz. 82 ausgeführt dazu, den Wettbewerb im nachgelagerten Retail-Markt zu ermöglichen. Dies ändert jedoch nichts an der Marktposition von Swisscom im Wholesale-Markt. In einer Marktwirtschaft kann Wettbewerbsdruck grundsätzlich nur durch Angebote von Konkurrenten entstehen. Damit die von Swisscom angeführten Alternativen, also Wholesale-Angebote basierend auf TAL und Bitstromzugang, von Konkurrenten lanciert werden können, muss jedoch wiederum auf Produkte zurückgegriffen werden, welche einzig von Swisscom selbst angeboten werden, was schon deshalb nicht zu disziplinierenden Wettbewerbsdruck führt.