B.3.1.2.2.3 Zwischenfazit 178. Zusammenfassend ist bezüglich des Einflusses des nachgelagerten Marktes festzuhalten, dass erstens die Rechtsprechung darauf hindeutet, dass solche Einflüsse wenn überhaupt, dann höchstens begrenzt zu berücksichtigen sind. Zweitens ist anzunehmen, dass sog. „indirect constraints“ in Abhängigkeit verschiedener Indikatoren einzubeziehen sind. Vorliegend wurden die Indikatoren aus dem nachgelagerten Retail-Markt berücksichtigt, und es wurde gezeigt, dass der Einfluss des nachgelagerten Marktes auf den relevanten Whole- sale-Markt gering ist (vgl. Kapitel B.3.1.2.2, S. 36). B.3.1.2.3 Potenzieller Wettbewerb