Es wurde in diesem Entscheid ausgeführt, dass ein Zugang zu den regulierten Verzeichnisdaten (Wholesale) gegen das Vorliegen einer marktbeherrschende Stellung im Bereich der auf einem veredelten Verzeichnis beruhenden Produkte (Retail) spreche 177 . Die in diesem Entscheid der REKO/WEF geäusserte Auffassung heisst damit – auch im Sinne des vorstehend Geschriebenen - nichts anderes, als dass eine Zugangsregulierung auf Stufe Wholesale eine Markbeherrschung im nachgelagerten Retail-Bereich ausschliessen könnte.