Swisscom macht in Rz. 89 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 173 geltend, es entspreche der Praxis der WEKO, die Wirkungen einer sektorspezifischen Regulierung bei der Beurteilung der Marktbeherrschung nach KG zu berücksichtigen. Sie verweist dabei namentlich auf das Zusammenschlussvorhaben BLS-RM 174 . 175. Hierzu ist Folgendes anzufügen: Beim Zusammenschlussvorhaben BLS-RM handelt es sich um eine summarische, auf Anhaltspunkte gerichtete vorläufige Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens (vgl. Art. 10 und Art. 32 KG). Das Verfahren zur Kontrolle von Unter-