Die Regulierung schliesst nicht das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung aus, sondern soll eben gerade bei Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung Missbräuche verhindern 172 . In grundsätzlicher Hinsicht ist weiter anzumerken, dass in einer Marktwirtschaft Wettbewerbsdruck nur durch Angebote von Konkurrenten entsteht. Die von Swisscom angeführten Alternativen werden jedoch einzig von ihr selbst angeboten, was schon deshalb nicht zu disziplinierendem Wettbewerbsdruck führt. 174. Swisscom macht in Rz.