88 und 104 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 169 geltend, dass die WEKO die disziplinierende Wirkung der sektorspezifischen Regulierung nicht genügend berücksichtigt habe. Nach Ansicht von Swisscom sei das Regulierungsziel erreicht, falls mit einer Zugangsform wirksamer Wettbewerb hergestellt werde, womit die Voraussetzungen für weitere Eingriffe wie insbesondere das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung fehlten.