170. Swisscom beruft sich in diesem Zusammenhang namentlich auf eine von der österreichischen Regulierungsbehörde angewandten Methodik 165 . Demgemäss zog die österreichische Regulierungsbehörde zwar keine Preisänderungen heran, sondern stützte sich auf Basis von in Österreich mittels Endkundenumfragen speziell zu diesem Zweck erhobenen Daten auf unter anderem hypothetische Kundenverhalten und Preisveränderungsraten 166 . Gestützt auf diese bedingten Daten liess sich eine Art hypothetische Preiselastizität berechnen 167 .