87. Auch das Bundesverwaltungsgericht sah in seinem Entscheid vom 12. Februar 2009 91 in Sachen Zugang zum schnellen Bitstrom keinen Anlass, von der Beurteilung der WEKO hinsichtlich der Verhältnisse im Wholesale-Markt abzuweichen. Im genannten Entscheid wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Behauptung von Swisscom, wonach eine kleine Anzahl Kabelnetzverbünde gemeinsam ein ausreichend disziplinierendes Wholesale- Angebot aufschalten könnten, nicht der Realität entspreche. Bei den genannten Kabelnetzverbünden handle es sich in aller Regel nicht um aktuelle Wholesale-Anbieter und es bestünden auch keine Hinweise auf die Lancierung künftiger Wiederverkaufsangebote 92 .