Beim BBCS handelt es sich um ein notwendiges Vorleistungsprodukt für die Erbringung von DSL-Angeboten. Entgegen der Auffassung von Swisscom sind Bündelangebote für die Frage der Marktabgrenzung nicht von Relevanz, da Bündelangebote kein Substitut zum Vorleistungsprodukt BBCS darstellen.