19/102 74. Swisscom macht in Rz. 45 f. ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 78 geltend, die WEKO habe zu Unrecht einen separaten Wholesale-Markt abgegrenzt. Dadurch bestehe die Gefahr, dass statt des Wettbewerbs einzelne Wettbewerber geschützt würden.