desverwaltungsgericht sein Urteil betreffend Zugang zum schnellen Bitstrom veröffentlicht habe 72 . Entsprechend geht auch Swisscom davon aus, dass die beiden Verfahren einen Zusammenhang aufweisen, hielt sie in besagtem Schreiben vom 9. Dezember doch fest, dass der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Zugang zum schnellen Bitstrom für die Beurteilung der Marktbeherrschung für vorliegende Untersuchung entscheidende Bedeutung zukomme 73 . Diese Auffassung deckt sich im Übrigen auch mit dem von Swisscom ein-