Es ist darauf hinzuweisen, dass das Sistierungsgesuch erst am 17. August 2009, d.h. rund neun Monate nach Zustellung des Antrags des Sekretariats und zu einem Zeitpunkt, als das Untersuchungsverfahren im Wesentlichen abgeschlossen war, gestellt wurde. Swisscom nennt keine sachlichen GrĂ¼nde, weshalb sie mit ihrem Sistierungsgesuch so lange zuwartete und solche sind auch nicht erkennbar. Dies gilt umso mehr, da Swisscom in vorliegender Untersuchung bereits ein Sistierungsgesuch gestellt hat, ohne 25 Akte Nr. 141. 26 Siehe dazu bereits Rz. 4. 27 Akten Nr. 142 und 143. 28 Akten Nr. 145 und 146. 29 Akte Nr. 149. 30 Akten Nr. 151 und 152. 31 Akte Nr. 150.