{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n306. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Swisscom beruft sich in ihrer Stellungnahme auf die\nUntersuchung i.S. Swisscom Directories 283 . Swisscom macht zutreffend gelten, dass die\nWEKO in besagter Untersuchung zum Schluss kam, dass die Preisgestaltung von Swisscom\nDirectories keine Kosten-Preis-Schere darstellte. Allerdings gilt es zu beachten, dass die Untersuchung gegen Swisscom Directories regulierte Verzeichnisdaten zum Gegenstand hatte,\nwährend es in der vorliegenden Untersuchung um das Verhältnis zwischen den Wholesaleund Retail-Preisen auf dem Breitbandmarkt geht. Aus dem Umstand, dass im Markt für regulierte Verzeichnisdaten eine Marge von 5% als ausreichend betrachtet wird, damit die Wiederverkäufer eine ausreichende Gewinnmarge erzielen können, mithin keine Kosten-Preis-\nSchere vorliegt, kann nicht abgeleitet werden, dass die Preisgestaltung von Swisscom im\nBereich Breitbandinternet, die den ISP eine Marge von rund 20% ermöglicht, kartellrechtlich\nunbedenklich ist. Massgebend kann einzig sein, wie hoch die Marge auf dem relevanten\nMarkt (im vorliegenden Verfahren auf dem Wholesale-Markt für Breitbandinternet) sein\nmuss, damit alternative Anbieter das Retail-Geschäft profitabel betreiben können. Der Begriff\nMarge kann vorliegend leicht missverstanden werden, wie bereits in Rz. 278 ausgeführt wurde. Diese Sichtweise stützen insbesondere auch die Erwägungen der WEKO in der von\nSwisscom angeführten Untersuchung gegen Swisscom Directories. Die WEKO hielt nämlich\nfest, dass es die Preisgestaltung von Swisscom Directories den Wiederverkäufern ermöglicht, den Aufwand für den Bezug der Daten und deren Verknüpfung mit eigenen Applikationen zu amortisieren, weshalb ein gewinnbringender Betrieb möglich sei 284 . Des Weiteren gilt\nes dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich in besagter Untersuchung um regulierte\nVerzeichnisdaten handelte. Die WEKO hielt in ihrer Verfügung denn auch fest, dass der Befund, wonach keine Kosten-Preis-Schere vorliegt, für Anbieter alternativer Verzeichnisdienste unbefriedigend sein möge, das wettbewerbsrechtliche Resultat aber Ausfluss der damals\n\n281\nSiehe bereits Rz. 284 mit Hinweis auf Akte Nr. 51, Schreiben Swisscom vom 26. September 2007,\nBeilage: Price Manual, Broadband Connectivity Service, Version 12.1, 1. Mai 2007, S. 9.\n282\nAkte Nr. 123.\n283\nVgl. Swisscom Directories AG betreffend Herstellung, Verwaltung und Herausgabe von regulierten\nVerzeichnisdaten gemäss Artikel 29 der Verordnung über Fernmeldedienste vom 31. Oktober 2001\n(FDV; SR 784.101.1), RPW 2005/1, 54 ff.\n284\nVgl. Swisscom Directories AG betreffend Herstellung, Verwaltung und Herausgabe von regulierten\nVerzeichnisdaten gemäss Artikel 29 der Verordnung über Fernmeldedienste vom 31. Oktober 2001\n(FDV; SR 784.101.1), RPW 2005/1, 54 ff., 102 Rz. 289.\n\n72/102\ngeltenden fernmelderechtlichen Regulierung des Verzeichniswesens und deren Auswirkungen auf die Einflussmöglichkeiten des Kartellgesetzes in diesen Märkten darstelle 285 .\n\n307. Aufgrund vorstehender Ausführungen geht der Hinweis von Swisscom auf die Untersuchung i.S. Swisscom Directories fehl. Insbesondere können die Schlussfolgerungen der Untersuchung gegen Swisscom Directories wie bereits erwähnt, nicht unbesehen auf vorliegende Untersuchung übertragen werden. Unterschiedliche Märkte bedingen auch eine unterschiedlich hohe Marge, um eine Geschäftstätigkeit profitabel betreiben zu können. Dass im\nBereich für Verzeichnisdienstleistungen eine Marge von 5% als ausreichend betrachtet wird,\nbedeutet daher nicht, dass im Bereich Breitbandinternet notgedrungen eine Marge von rund\n20% ebenfalls das Vorleigen einer Kosten-Preis-Schere ausschliesst. Wie in Kapitel B.3.2.1\ndargelegt, ist die Marge, die den alternativen ISP für DSL-Angebote verbleibt, nicht ausreichend. Folglich ist erstellt, dass die Verhaltensweise von Swisscom im der vorliegenden Untersuchung zu Grunde liegenden Sachverhalt eine Kosten-Preis-Schere begründet.\n\nB.3.2.1.3 Auswirkungen innerhalb von Swisscom\n\n308. Die Auswirkungen der Kosten-Preis-Schere sind im Übrigen auch innerhalb von Swisscom als Unternehmen ersichtlich. Typischerweise werden bei Kosten-Preis-Scheren die Verluste aus dem Endkundengeschäft durch hohe Einkünfte im Wholesale-Bereich kompensiert\n(vgl. Rz. 213, Nr. V). Die Verluste im Endkundengeschäft entstehen bei Bluewin ähnlich wie\nbei anderen ISP. Nachfolgend wird anhand der von Swisscom eingereichten Zahlen dargelegt, dass [...].\n\nTabelle 8: Betriebsertrag und Verlust von Bluewin in tausend Franken\n\nJahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007\n\nBetriebsertrag [...] [...] [...] [...] [...] n.a. n.a.\n\nVerlust [...] [...] [...] [...] [...] n.a. n.a.\n\nin % (des Be-\n[...] [...] [...] [...] [...] n.a. n.a.\ntriebsertrages)\n\n309. In Tabelle 8 sind der [...] aufgeführt 286 . Daraus ist ersichtlich, dass [...]. Dies ist ein weiterer Indikator für das Vorliegen einer Kosten-Preis-Schere, da auch der ISP in der Schweiz\nmit den meisten Kunden, welcher im Vergleich mit anderen ISP über die grössten Skalenund Verbundvorteile verfügen sollte, aufgrund der Preispolitik von Swisscom, welche sich\ndurch hohe Vorleistungspreise und im Verhältnis dazu niedrige Endkundenpreise auszeichnet, keine positiven Erträge erzielen konnte.\n\n"}