{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n291. Swisscom macht in Rz. 50 f. des Parteigutachtens Preispolitik geltend, es sei nicht einzusehen, weshalb das Sekretariat das 3‘500/300-Angebot gesondert prüft. Vielmehr hätte es\nsämtliche Endkundenangebote, insbesondere aufgeteilt nach Privat- und Geschäftskundenangeboten, überprüfen müssen, da die Margen je nach Angebot unterschiedlich ausfallen\nkönnen. Ausserdem würden sich relative Margen nicht eignen, eine Kosten-Preis-Schere\nnachzuweisen, weshalb nur auf die absolute Marge abzustellen ist 272 .\n\n292. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Die Beurteilung der Frage, ob eine Kosten-Preis-\nSchere vorliegt, ist primär gestützt darauf zu beurteilen, ob mit dem DSL-Angebot Verlust\ngemacht wird. Daher kommt der Analyse der Kostenrechnung DSL zentrale Bedeutung zu,\ndie in vorliegender Untersuchung mittels Test 1 durchgeführt wurde. Die Ermittlung der Marge für das 3‘500/300-Angebot (Retail-Minus-Methode) wurde zusätzlich zur Erhöhung der\nUntersuchungsdichte gemacht, ohne dass dies für den Nachweis der Kosten-Preis-Schere\nindessen zwingend gewesen wäre. Die Forderung von Swisscom, sämtliche Angebote separat zu prüfen, geht daher fehl. Dass sich die Retail-Minus-Methode auf das 3‘500/300-\nAngebot beschränkt, liegt darin begründet, dass es sich hierbei um das bis Dezember 2007\nwichtigste Angebot handelte. Zum Vorwurf, dass sich relative Margen für den Nachweis einer\nKosten-Preis-Schere nicht eignen, gilt es festzuhalten, dass die Marge in der Retail-Minus-\nMethode vorliegend sowohl in Prozent als auch in absoluter Höhe (8.86 Franken) berechnet\n\n270\nAkte Nr. 36, Schreiben Swisscom vom 18. August 2006, S. 8.\n271\nAkte Nr. 36, Schreiben Swisscom vom 18. August 2006, Beilage 11.\n272\nVgl. Parteigutachten Preispolitik Swisscom im ADSL–Markt (zit. in Fn. 24; Akte Nr. 134).\n\n69/102\nwurde (siehe Tabelle 7). Eine relative Marge dürfte sogar die höhere Aussagekraft haben als\ndie absolute Marge, da je nach Art der Geschäftstätigkeit eine Marge in unterschiedlicher\nHöhe zu erzielen ist, um langfristig als Wettbewerber auf dem Markt bestehen zu können. In\ndiesem Sinne ist denn auch davon auszugehen, dass das BAKOM als sektorspezifische\nFachbehörde in der Lage ist, einzuschätzen, wie hoch eine (relative) Marge im Bereich\nBreitbandinternet sein muss, damit ein ISP eine angemessene Marge erzielen kann. Inwieweit sich relative Margen nicht eignen sollten, eine Kosten-Preis-Schere nachzuweisen, ist\ndaher nicht einzusehen.\n\n293. Swisscom macht in Rz. 66 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 273 geltend, dass\ndie Connectivity-Kosten nicht 180.-- Franken sondern bis Ende 2008 lediglich 108.-- Franken\nbetrugen.\n\n294. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Entgegen den Vorbringen von Swisscom betrugen\ndie Connectivity-Kosten bis Ende des Jahres 2007 CHF 180.-- 274 . Gemäss Medienmitteilung\nvom 25. Januar senkte Swisscom die Connectivity-Preise per 1. Januar 2008 um 40%.\nDemgemäss betrugen die Connectivity-Kosten erst ab dem 1. Januar 2008 CHF 108.-- (180\nminus 72 [=40%] ergibt 108). Bis Ende des Jahres 2007 betrugen die Connectivity-Kosten\ndemnach mindestens CHF 180.-- 275 und nicht wie von Swisscom behauptet CHF 108.--.\n\n295. Swisscom macht in Rz. 204 und 205 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 276 geltend, dass unzulässige Doppelzählungen durchgeführt würden, indem zusätzliche Vergünstigungen angesprochen würden.\n\n296. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Gemäss Rz. 272 besteht der Retail-Preis aus den\n49.-- Franken abzüglich Mehrwertsteuer, also 45.54 Franken. In diesem Betrag sind keine\nzusätzlichen Vergünstigungen enthalten, wie bspw. \"Erster Monat gratis\" oder \"Drei Monate\ngratis telefonieren\" Daher reduzieren solche Vergünstigungen die Marge von 19.46% noch\neinmal zusätzlich. Um wie viel die Marge tatsächlich sinkt, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Vergünstigung ab, ist von ISP zu ISP unterschiedlich und unterliegt ständiger\nVeränderungen im Laufe der Zeit. Daher können solche zusätzlichen Vergünstigungen nicht\nin allgemein gültiger Weise beziffert werden, weshalb auf deren Miteinbezug bei der Berechnung der Marge verzichtet wurde. Es gilt aber zu beachten, dass die Nichtberücksichtigung\ndieser zusätzlichen Vergünstigungen zu Gunsten von Swisscom erfolgte. Aus diesen Gründen geht der Einwand von Swisscom, das Sekretariat habe bei der Ermittlung der Marge unzulässige Doppelzählungen vorgenommen, fehl.\n\n297. Swisscom macht in Rz. 48 f. des Parteigutachtens Preispolitik geltend, die Bundesnetzagentur habe ein Verfahren eingestellt, weil die Deutsche Telekom die Marge im Retail-\nMarkt auf 20% erhöht habe. Demgegenüber erachte das Sekretariat eine Marge von 19.46%\nals unzureichend, was im Vergleich zum Verfahren in Deutschland lediglich einer minimalen\nDifferenz von 0.54 gleichkomme 277 . Daher sei nicht einzusehen, weshalb die mittels Retail-\nMinus-Methode ermittelte Marge nicht ausreichend sein soll.\n\n298. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Wie in Rz. 287 bereits dargelegt, stützt sich der\nEntscheid der Bundesnetzagentur nicht auf durchgeführte Berechnungen im Markt, sondern\ndie Einstellung des Verfahrens erfolgte im Rahmen eines Kompromisses. Daher liefert besagter Einstellungsentscheid auch keine Anhaltspunkte, ob die von den alternativen ISP zu\nerzielende Marge von 19.46% ausreichend ist oder nicht. Sachgerechter ist es, wie vorlie-\n\n273\nAkte Nr. 123.\n274\nVgl. Akte Nr. 51, Schreiben Swisscom vom 26. September 2007, Beilage: Price Manual, Broadband Connectivity Service, Version 12.1, 1. Mai 2007, S. 9.\n275\nGemäss Aussage von Swisscom wurden die Connectivity-Preise ständig gesenkt (vgl. Stellungnahme von Swisscom [Akte Nr. 123], Rz. 63 ff.)\n276\nAkte Nr. 123.\n277\nVgl. Parteigutachten Preispolitik Swisscom im ADSL–Markt (zit. in Fn. 24; Akte Nr. 134).\n\n"}