{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n284. Neben den monatlichen wiederkehrenden Kosten entrichten alternative ISP für den\nBBCS zusätzlich auch einmalige Kosten an Swisscom, welche in obenstehender Tabelle 4\nnicht berücksichtigt wurden. Für die alternativen ISP führen diese einmaligen Kosten zu einer\nErhöhung der Wholesale-Kosten und damit zu einer Verknappung der Marge. Diese einmaligen Kosten umfassen u.a. 55'000 Franken für die Installation einer ersten IP Anbindung,\n35'000 Franken für die Installation zusätzlicher IP Anbindungen sowie 45'000 Franken für die\nImplementierung aller schweizerischen Zugangsregionen 266 . Zudem verrechnet Swisscom\nbeispielsweise bei der Installation von ADSL oder beim Wechsel des ISP je 100 Franken pro\nKunde 267 . Dies führt dazu, dass neben den in Tabelle 4 dargestellten wiederkehrenden monatlichen Kosten auch einmalige Kosten anfallen, welche die Wholesale-Kosten für die ISP\nzusätzlich erhöhen.\n285. Andererseits wird die bestehende geringe Marge zusätzlich verkleinert durch Senkungen der Retail-Preise von Bluewin (Swisscom) durch verschiedene Vergünstigungen. In einer Werbeaktion im Oktober 2005 wurde von Swisscom beispielsweise eine ADSL-\nAbonnementsgebühren-Befreiung für 6 Monate im Wert von bis zu Franken 594.-- angepriesen 268 . Als weiteres Beispiel ist das Ende August 2007 lancierte Angebot von Swisscom eines kombinierten Angebots „DSL und Natel“ in einem Abonnement zu erwähnen. Bei Abschluss eines Vertrages mit dem Produktebündel „DSL und Natel“ wird die monatliche\nGrundgebühr für den Festnetzanschluss von Franken 25.25 erlassen, wobei der Festnetzanschluss stummgeschaltet wird 269 .\n286. Aus den vorstehenden Rz. 284 f. ergibt sich, dass einerseits die tatsächlichen von den\nISP an Swisscom zu entrichtenden Wholesale-Kosten noch höher sind, als in Tabelle 7 dargestellt, und dass die von Swisscom praktizierten Endkundenpreise aufgrund verschiedener\nVergünstigungen noch tiefer sind als in Tabelle 7 dargestellt. Dies führt in zweifacher Hinsicht zu einer zusätzlichen Verknappung der bestehenden Marge und verstärkt den Effekt\ndes Price Squeeze. Bei den 19.46% dürfte es sich damit um eine konservative Schätzung\nhandeln.\n\n287. Swisscom verwies bezüglich der Marge zwischen Wholesale-Preis und Retail-Preis auf\neine Einstellungsverfügung der deutschen Bundesnetzagentur, wonach eine Marge der ISP\nvon 20% beim ADSL-Wiederverkaufsangebot der Deutschen Telekom AG (DT) ausreichend\n\n265\nDie Differenz berechnet sich wie folgt: 1.61 / 8.86 = 0.182; 4.8 / 8.86 = 0.542.\n266\nAkte Nr. 51, Schreiben Swisscom vom 26. September 2007, Beilage: Price Manual, Broadband\nConnectivity Service, Version 12.1, 1. Mai 2007, S. 9.\n267\nAkte Nr. 51, Schreiben Swisscom vom 26. September 2007, Beilage: Price Manual, Broadband\nConnectivity Service, Version 12.1, 1. Mai 2007, S. 3.\n268\nAkte Nr. 2, Schreiben Sunrise vom 15. November 2005, Beilage.\n269\nSwisscom, Medienmitteilung vom 27. August 2007.\n\n68/102\nsei, um einen chancengleichen Wettbewerb zu ermöglichen 270 . Ein Verfahren der Bundesnetzagentur konnte mit Entscheid vom 6. Juni 2006 eingestellt werden, weil DT neue Entgeltkonditionen für den Wiederverkauf ihrer DSL-Anschlüsse mit Wirkung ab dem 1. Juni\n2006 am Markt angeboten hatte, wobei insbesondere eine Erhöhung des Abschlages auf die\nDSL-Endkundenpreise von bisher 11.5% auf 20% erfolgte. Hierzu ist zu bemerken, dass es\nsich nicht um einen Entscheid einer Regulierungsbehörde handelt, der sich auf entsprechende Berechnungen stützt, sondern, wie in der Medienmitteilung der Bundesnetzagentur vom\n6. Juni 2006 erwähnt, um einen im Rahmen einer Verfahrenseinstellung erfolgten Kompromiss 271 . Bezüglich der aufgrund der bestehenden Kosten effektiv zulässigen Marge machte\ndie Bundesnetzagentur damit keine Aussagen.\n\n288. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Auffassung des BAKOM als sektorspezifische\nFachbehörde folgend eine Marge von 19.46% bei den Preisen des 3’500/300-Angebots von\nSwisscom zu knapp ist, damit alternative Anbieter auf dem Markt dieses Produkt profitabel\nverkaufen können. Dieser Befund bestätigt das Vorliegen eine Kosten-Preis-Schere aufgrund\nder Preispolitik von Swisscom (vgl. Rz. 202 ff.).\n\n289. Swisscom macht in Rz. 47 des Parteigutachtens Preispolitik geltend, dass das Sekretariat in Bezug auf das 3500/300-Angebot aus nicht näher ersichtlichen Gründen die Retail-\nMinus-Methode zu Grunde legt, während Test 1 auf der Retail-Plus-Methode basiere.\n\n290. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Bereits in der Einleitung zum Kapitel \"B.3.2.1.2\nUnzureichende Marge für das 3’500/300-Angebot\" aber auch in den Rz. 266, 292 und 300\nmacht die WEKO deutlich, dass es sich bei Test 2 und auch bei der sog. Retail-Minus-\nMethode um zusätzliche Berechnungen handelt, die zur Erhöhung der Untersuchungsdichte\nvorgenommen wurden. Es ist daher nicht ersichtlich, inwiefern Swisscom daraus ein Nachteil\nhätte entstehen sollen, da für den Nachweis des Vorliegens einer Kosten-Preis-Schere die\nDurchführung von Test 1 ausgereichend gewesen wäre. Letztlich führte nur Test 1 und lediglich für das Jahr 2007 zu einem geringfügigen Gewinn bei Bluewin. Demgegenüber zeigt\nTest 2, dass die anderen ISP während des gesamten Zeitraums, der vorliegender Untersuchung zu Grunde liegt, Verluste erwirtschafteten. Abschliessend macht auch die Retail-\nMinus-Methode deutlich, dass die zu erzielende Marge für die alternativen ISP nicht ausreichend ist, um langfristig auf dem Breitbandmarkt zu verbleiben.\n\n"}