{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n278. Der Begriff Marge kann im Übrigen vorliegend leicht missverstanden werden. Es handelt sich hier nicht um eine Marge im Sinn einer Gewinnmarge (Einnahmen minus Ausgaben). Das Missverständnis kann sich daraus ergeben, weil vorliegend nur die Wholesale-\nKosten vom Retail-Preis abgezogen wurden. Es fallen jedoch noch weitere Kosten beim ISP\nan, die dann zu dessen Marge im eigentlichen Sinn führen (=Verluste, da diese Margen für\nalle untersuchten ISP bis Dezember 2007 negativ sind).\n\n279. Das Sekretariat ersuchte mit Schreiben vom 11. September 2007 261 das BAKOM im\nRahmen einer sich auf Art. 41 KG stützenden Amtshilfe, Fragen zu Breitbandmärkten aus\nanderen Ländern zu beantworten. Unter anderem wurde das BAKOM als sektorspezifische\nFachbehörde im Telekommunikationsbereich gebeten, anzugeben, welche Marge zwischen\nRetail- und Wholesale-Preisen bei Breitbanddiensten in anderen Ländern als zulässig bzw.\nangemessen angesehen wird.\n280. Mit Schreiben vom 2. November 2007 262 reichte das BAKOM seine Antworten auf das\nAmtshilfegesuch ein. Bezüglich der Frage nach der zulässigen Marge zwischen Retail- und\nWholesale-Preisen bei Breitbanddiensten erläuterte das BAKOM, dass bei der sog. „Retail-\nMinus“-Methode typischerweise Kostenelemente wie Marketing und Vertrieb, Rechnungslegung, Produktentwicklung und –management, Kundenservice, Anbindungskosten o.ä. vom\nEndkundenpreis in Abzug gebracht werden. Eine Regulierung nach der „Retail-Minus“-\nMethode bedeutet, dass vom Endkundenpreis (Retail-Preis) des historischen Anbieters die\nmit dem entsprechenden Endkundenprodukt zusammenhängenden (Retail-)Kosten in Abzug\ngebracht werden, um einen Wholesale-Preis (Wiederverkaufspreis der Vorleistung) festzulegen. Mit einer nicht-diskriminierenden Preisregulierung basierend auf einem „Retail-Minus“-\nAnsatz können wettbewerbsschädliche Verhaltensweisen vermieden werden 263 .\n\n281. Das BAKOM kam in seinem Schreiben vom 2. November 2007 zum Ergebnis, dass eine Marge zwischen Retail-Preis und Wholesale-Preis von 23% - 30% als zulässig und angemessen erachtet wird. Die Analyse des BAKOM zeigte auf, dass in fünf von 22 untersuchten Ländern die „Retail-Minus“-Methode für die Preisbestimmung verwendet und vom Regulator im konkreten Fall auch angewandt wurde. Auf diese Vergleichsländer kann deshalb zurückgegriffen werden. Bei den fünf Ländern handelt es sich Italien, Irland, Zypern, Polen und\nUngarn 264 .\n\n260\nNZZ vom 30. September 2008, \"Sunrise übernimmt Tele2 Schweiz\".\n261\nAkte Nr. 39.\n262\nAkte Nr. 60.\n263\nRICARDO GONÇALVES, Cost orientation and xDSL services: Retail-minus vs. LRAIC, Telecommunications Policy, September-Oktober 2007, S. 524 ff., S. 525.\n264\nAkte Nr. 60.\n\n67/102\n282. Die vom BAKOM als angemessen und zulässig erachtete Marge zwischen Retail-Preis\nund Wholesale-Preis von 23% - 30% entspricht einer Marge von 10.47 - 13.66 Franken. Wie\naus Tabelle 7 hervorgeht, beträgt die Marge in vorliegender Untersuchung indessen 19.46%,\nwas 8.86 Franken entspricht. Demgemäss ist die von den ISP zu erzielende Marge zwischen\n1.61 Franken und 4.80 Franken tiefer als die Marge, die vom BAKOM als angemessen und\nzulässig bezeichnet wird. Entsprechend müsste die den ISP verbleibende Marge zwischen\n18% und 54% 265 grösser sein, als sie tatsächlich ist, um gemäss BAKOM als angemessen\nund zulässig zu gelten. Daher stellt sich die von Swisscom geltend gemachte geringe Differenz von lediglich 3 Prozentpunkten in Wahrheit als grosse Differenz heraus.\n\n283. An diese Ausführungen anknüpfend ist Folgendes hinzuzufügen: Die tatsächliche Marge für die alternativen ISP ist in zweifacher Hinsicht noch kleiner respektive knapper als\n19.46%. Erstens wurden nur die wiederkehrenden, an Swisscom zu entrichtenden Kosten\nbetrachtet. Zweitens sind die von Swisscom praktizierten Endkundenpreise von Swisscom\ndurch verschiedene Spezialangebote noch niedriger. Dies wird nachfolgend erläutert:\n\n"}