{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n• Beim historischen Ansatz, d.h. unter Betrachtung getrennter Zeiträume, werden für die\neinzelnen Jahre bzw. auch für noch kürzere Zeiträume die ermittelten Erträge mit den\nKosten verglichen. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Kosten aus jenen\nKonten des Unternehmens entnommen werden, in denen Investitionen über geeignete\nZeiträume als amortisiert verbucht wurden.\n• Demgegenüber wird bei der Ertragswertmethode die Rentabilität eines Unternehmens\nüber einen angemessen langen Zeitraum, d.h. in der Regel mehrere Jahre untersucht.\nDabei wird nicht angegeben, wie die Kosten in bestimmten Teil-Zeiträumen (z.B. jährlich)\ngedeckt werden sollten. Berücksichtigt wird die Entwicklung der Erträge bzw. der Kosten\ndes jeweiligen Unternehmens im analysierten Zeitraum; aufgrund dieser Entwicklung wird\ndann der Kapitalwert des Unternehmens berechnet. Da Kosten und Erträge über mehrere\nJahre entstehen, wird der Gegenwartswert des Kosten- und Ertragsstroms als Massstab\nfür den Vergleich der Summe der Erträge und Kosten angenommen. Der Kapitalwert ergibt sich also aus den abgezinsten Erträgen abzüglich der Summe der abgezinsten Kosten. Ein positiver Kapitalwert bedeutet, dass mit der betreffenden Geschäftstätigkeit über\nden jeweils angemessenen Zeitraum ein Wert geschaffen wird. Bei einem negativen Kapitalwert wird der vorhandene Wert vernichtet, und die betreffende Investition stellt einen\nVerlust dar. Wie in Rz. 252 f. bereits dargelegt, ist zu bedenken, dass es nicht die Aufgabe der WEKO ist zu beurteilen, ob eine Investition sachgerecht war, weshalb gegenüber\nder Ertragswertmethode gewisse Vorbehalte anzubringen sind. Die EU-Kommission legt\ndem Kosten-Preis-Scheren-Test nach der Ertragswertmethode einen Zeitraum von fünf\nJahren zu Grunde. Auf den gleich langen Zeitraum stellt die nationale Kartellbehörde für\nden Telekommunikationsbereich im Vereinigten Königreich ab, wenn es einen Kosten-\nPreis-Scheren-Test durchführt.\n263. Die Praxis in der EU legte den Tests für die Beurteilung der Frage, ob eine Kosten-\nPreis-Schere vorliegt, unterschiedliche Zeiträume zu Grunde: Während im Fall Wanadoo, in\nwelchem dem historischen Ansatz gefolgt wurde, ein Zeitraum von lediglich 19.5 Monaten\nuntersucht wurde, analysierte die EU-Kommission in den Fällen Deutsche Telekom und Telefónica einen Zeitraum von rund fünf Jahren, wobei bei Telefónica die Ertragswertmethode\nzur Anwendung gelangte, während im Fall Deutsche Telekom auf die Vornahme von Abschreibungen gänzlich verzichtet wurde.\n\n264. Wie bereits erwähnt, vergleicht der Antrag die Einnahmen und Kosten von Swisscom\nüber einen Zeitraum von acht Jahren (2000-2007). Vorliegend werden die ermittelten Erträge\nden Kosten für die einzelnen Jahre gegenübergestellt, was eher dem historischen Ansatz der\nEU-Kommission entspricht. Im Vergleich mit der Praxis der EU, in der der historische Ansatz\ngewählt wurde, ist der vorliegend untersuchte Zeitraum ausreichend lange, denn es wären\nsogar wesentlich kürzere Zeiträume möglich (19.5 Monate im Fall Wanadoo). Demgegenüber geht die EU-Kommission bei der Ertragswertmethode von einem massgeblichen Zeitraum von rund fünf Jahren aus. Auch mit Blick auf die Ertragswertmethode ist ein Zeitraum\nvon acht Jahren als ausreichend lange anzusehen.\n\n265. Swisscom macht in Rz. 193 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 244 geltend, dass\ndas Sekretariat im Einklang mit der Rechtsprechung der EU in Test 2 die Kosten des vertikal\n\n243\nVgl. Entscheidung der EU-Kommission i.S. Telefónica vom 2. Juli 2007, COMP/38.784, Rz. 326 ff.\n244\nAkte Nr. 123.\n\n63/102\nintegrierten Anbieters und nicht diejenigen von Sunrise, Tele2 und Green hätte prüfen müssen. Zudem begründe das Sekretariat nicht, weshalb es sich bei den genannten Unternehmen um effiziente Anbieter handeln soll 245 .\n\n266. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Die WEKO hat die Kostenstruktur des vertikal integrierten Unternehmens und der grössten Wettbewerber geprüft. Damit wird der Praxis der EU\nGenüge getan, da in Abweichung zum europäischen Wettbewerbsrecht, zusätzlich zu Test 1\nzur Erhöhung der Untersuchungsdichte ein weiterer Test durchgeführt wurde (siehe dazu Rz.\n223 ff.). Es ist nicht an der WEKO zu beurteilen, wie effizient die einzelnen Anbieter von\nADSL-Dienstleistungen sind. Da sich die Margen, die den verschiedenen ISP verbleiben in\neiner Gesamtbetrachtung nicht wesentlich voneinander unterscheiden, ist davon auszugehen, dass alle untersuchten Unternehmen ähnlich effizient agieren. Aufgrund der Skaleneffekte und Verbundvorteile ist davon auszugehen, dass kleinere Unternehmen tendenziell\nüber eine höhere Effizienz verfügen (müssen) als Grosse. Die Tatsache, dass die WEKO\nneben Test 1 noch weitere Tests durchgeführt hat, als dies der Praxis der EU entspricht\n(Test 2 und die sog. Retail-Minus-Methode), erhöht die Untersuchungsdichte und damit die\nAussagekraft der erzielten Ergebnisse. Swisscom kann daher daraus nichts zu ihren Gunsten ableiten.\n\n"}