{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n Retail [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...]\n\nWholesale [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...]\n\n253. Ferner ist bei der Prüfung eines marktbeherrschenden Unternehmens nach der Ertragswertmethode zu bedenken, dass dieses Unternehmen anfänglich erhebliche Verluste\nverbuchen könnte, während kleinere Wettbewerber, die nur auf der Retail-Ebene tätig sind,\nüber mehrere Jahre andauernde Verluste möglicherweise nicht verkraften könnten (vgl. zur\nFinanzkraft auch Rz. 109). Das von Swisscom in diesem Zusammenhang zitierte ERG-\nPapier 233 ist vorliegend nicht einschlägig, da es sich auf die Retail- und nicht die Wholesale-\nKosten bezieht und nur auf sog. ex-ante-regulierte Märkte Anwendung findet 234 .\n\n254. Swisscom macht in Rz. 189 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 235 geltend, das\nSekretariat hätte falsche Zahlen für Bluewin, Sunrise, Tele2 und Green verwendet, indem es\neinen einmaligen Rabatt, welcher Bluewin im Dezember 2007 ausbezahlt wurde, nicht berücksichtigt habe. In Rz. 40 ff. des Parteigutachtens Preispolitik 236 macht Swisscom in diesem Zusammenhang geltend, das Retail-Geschäft sei ab dem Jahr 2007 profitabel gewesen.\n255. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Die Höhe der Zahlungen ist der WEKO nicht bekannt, müsste aber gemäss Hochrechnung ca. [...] Mio. Franken bei Swisscom bzw. Bluewin\nbetragen, während die Zahlung bei Sunrise rund [...] Mio. Franken betragen dürfte. Zu beachten gilt es, dass bei den von Sunrise eingereichten Zahlen bereits [...] Mio. in die Rechnung 2007 und damit in Test 2 eingeflossen sind.\n\n256. Gemäss Swisscom seien die Dezemberwerte 2007 nur beschränkt aussagekräftig und\nder Rabatt sei nur wenigen ISP zugutegekommen 237 . Er führte daher vor allem bei Bluewin\nzu deutlichen Rückzahlungen. Jedenfalls weichen nur die Dezemberzahlen von Bluewin, und\nnicht diejenigen der anderen befragten ISP, deutlich von den Werten der Vormonate ab.\nNach Angaben von Swisscom wurde dieses Rabattsystem im selben Jahr wieder abgeschafft, da sich gezeigt habe, dass den anderen ISP nicht ein Rabatt in jener Höhe ausbezahlt werden konnte, wie dies bei der Einführung des Rabattsystems von Swisscom erwartet\nwurde.\n\n257. Das Rabattsystem bevorteilte insbesondere Bluewin und beeinflusst daher lediglich\nTest 1. Es hatte keine Auswirkungen auf die finanzielle Situation der geschädigten ISP\n(Test 2) und wirkt sich ebenfalls nicht auf die sog. Retail-Minus-Methode aus. Wie auch\nSwisscom geltend macht 238 veränderte die Einmalzahlung lediglich die Dezemberwerte von\nBluewin und verzerrte damit den Trend sämtlicher vorheriger Monate. Die Kosten und die Effizienz der ISP sowie auch das Preisgefüge änderten sich aus Sicht der ISP nicht. Es rechtfertigt sich daher, die einmaligen Dezemberzahlungen bei der Auswertung der Wirtschaft-\n\n232\nVgl. Zeile \"Ertrag\" in Tabelle 10, S. 73 und Zeile \"Deckungsbeitrag II\" in Tabelle 9, S. 73.\n233\nVgl. Stellungnahme von Swisscom (Akte Nr. 123), Fn. 123 mit Hinweis auf Report on the discussion on the application of margin squeeze tests to bundle, ERG (09)07, March 2009, S. 14 ff.\n234\nVgl. Report on the discussion on the application of margin squeeze tests to bundle, ERG (09)07,\nMarch 2009, Einleitung, S. 1 und S. 11.\n235\nAkte Nr. 123.\n236\nVgl. Parteigutachten Preispolitik Swisscom im ADSL–Markt (zit. in Fn. 24; Akte Nr. 134).\n237\nVgl. Akte Nr. 80, Schreiben Swisscom vom 25. Januar 2008, S.6.\n238\nVgl. Akte Nr. 80, Schreiben Swisscom vom 25. Januar 2008, S.6.\n\n61/102\nlichkeitsrechnung von Bluewin nicht zu berücksichtigen. Selbst wenn die Dezemberzahlung\nvon ca. [...] Mio. Franken berücksichtigt würde, wäre davon nur Test 1, nicht aber Test 2 und\ndie Retail-Minus-Methode betroffen. Daher änderte sich auch nichts am Ergebnis, dass den\ngeschädigten ISP eine zu geringe Marge verbleibt.\n\n258. Selbst unter Berücksichtigung der einmaligen Zahlung von „Swisscom Wholesale“ an\nBluewin im Dezember 2007 (Rabatt) resultierte lediglich ein geringfügiger Gewinn für Bluewin von rund [...] Mio. Franken. Folglich ergibt Test 1 nur im letzten Jahr leicht positive Werte. Daraus kann nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass keine Kosten-Preis-Schere\nvorlag, denn Test 2 und auch die Retail-Minus-Methode bleiben davon unberührt. Da Swisscom bzw. Bluewin über erheblich mehr Endkunden verfügt als alle anderen ISP, ist davon\nauszugehen, dass Swisscom über erhebliche Skaleneffekte und Verbundvorteile verfügt, sodass Bluewin eine bessere Kostenstruktur hat, als ihre wesentlich kleineren Wettbewerber.\nDiese Auffassung entspricht der Praxis im europäischen Wettbewerbsrecht und wird in der\nLiteratur vertreten 239 . Da der von Bluewin erzielte Gewinn im Jahr 2007 mit rund [...] Mio.\nFranken im Vergleich zu den in früheren Jahren erwirtschafteten Verlusten von über [...] Mio.\nFranken klein ist, ist auch unter Berücksichtigung der einmaligen Rabattzahlung von „Swisscom Wholesale“ an Bluewin im Dezember 2007 von dem Vorliegen eines Price-Squeeze\nauszugehen.\n\n"}