{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n• Die Höhe der Akquisitionskosten ist schwierig bestimmbar, weil sie sich stark unterscheidet, je nach Kunde, je nach genauem Produkt und je nach Zeitpunkt. Die Höhe der Akquisitionskosten bei ADSL-Kunden wird von Swisscom mit [...] Franken und bei VDSL-\nKunden mit bis [...] Franken pro akquiriertem Kunden angegeben (Stellungnahme, Rz.\n140). Swisscom selbst rechnet jedoch in der anschliessenden Modellrechnung nicht mit\nden effektiven Akquisitionskosten, sondern stellt mit 70.-- Franken auf einen fiktiven Wert\nab (Stellungnahme, Rz. 142), der von den von Swisscom selbst angegebenen Akquisitionskosten von durchschnittlich [...] Franken pro Kunde stark abweicht.\n• Da in den verfügbaren Daten bei sämtlichen befragten ISP nur eine Gesamtkostenrechnung vorgenommen wurde, stellt sich das Problem, wie aus den Gesamtkosten in richtiger Weise die Akquisitionskosten ausgeschieden werden können. Dies kann nur mit Hilfe\neiner groben Schätzung erfolgen.\n• Zudem stellt sich die Frage, welche Abschreibungsmethode vorliegend verwendet werden\nsoll. Ob wie von Swisscom geltend gemacht, linear abzuschreiben ist, ist fraglich, da die\nWechselbereitschaft der Kunden je nach ISP unterschiedlich hoch sein dürfte.\n• Bei jährlichen Abschreibungen ergibt sich zudem das Problem, dass ein im Januar akquirierter Kunde gleich behandelt wird, wie ein Kunde, der erst im Dezember akquiriert wurde. Würden die Akquisitionskosten über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschrieben,\nhätte dies zur Folge, ein im Dezember akquirierter Kunde nur über drei Jahre abgeschrieben wird.\n• Für die Abschreibungsdauer könnte die durchschnittliche Verweildauer der Kunden dienen. Diese ist jedoch wenig aussagekräftig, weil die Verweildauer der Kunden zwischen\nden einzelnen ISP stark schwanken kann und auch von der Marktdynamik abhängig ist.\nEine Möglichkeit bestünde darin, die Abschreibungsdauer anhand der durchschnittlichen\nZeitspanne bis zum sog. Break-Even zu bestimmen, wie es gemäss Praxis der EU gemacht wird (vgl. Rz. 249). Auch die Zeitspanne ist je nach ISP unterschiedlich lange und\nsomit nicht aussagekräftig.\n243. Aus den in der Stellungnahme (Rz. 142 ff.) angeführten Modellrechnungen kann\nSwisscom aus folgenden Gründen nichts zu ihren Gunsten ableiten: Swisscom hat Rechnungen mit Zahlen durchgeführt, die nicht den effektiven Werten entsprechen. Swisscom erhöht die Kundenzahl in ihren Modellrechnungen von einem einzigen Kunden auf 72. Tatsächlich stieg die Kundenzahl vom Januar 2004 mit [...] ADSL-Anschlüssen auf [...] im Dezember 2007. Dies entspricht etwa einer Vervierfachung im relevanten Zeitraum, während\nSwisscom von einer Verzweiundsiebzigfachung ihrer Kunden ausgeht. Des Weiteren geht\nSwisscom von Akquisitionskosten von 100.-- Franken aus, obwohl die tatsächlichen Akquisitionskosten auf derselben Seite in der Stellungnahme mit [...] Franken pro Kunde angegeben\nwerden. Durch diese Verzerrungen der Fakten in der Modellrechnung von Swisscom bestehen kaum Parallelen zwischen der Modellrechnung und der Realität. Die Schlussfolgerungen\naus der Modellrechnung sind daher nicht aussagekräftig.\n\n244. In Rz. 151 ihrer Stellungnahme 222 macht Swisscom sodann geltend, dass sich ihre\nModellrechnungen auch mit effektiven Zahlen zeigen lassen. Hierbei lässt Swisscom jedoch\ndie Akquisitionskosten weg und verwendet lediglich die Jahre 2006, 2007 (mit der einmaligen\nRückzahlung im Dezember, vgl. Rz. 254) und 2008 (mit neuem Preissystem). Auch aus der\nTabelle in Rz. 151 ihrer Stellungnahme lässt sich daher nichts zu Gunsten von Swisscom ableiten.\n\n222\nAkte Nr. 123.\n\n57/102\n245. Die WEKO kommt insgesamt zum Schluss, dass im Rahmen vorliegender Untersuchung nach Kartellgesetz keine Abschreibungen zu berücksichtigen sind. Nachfolgend wird\njedoch anhand der Werte von Swisscom gezeigt, dass selbst wenn trotz der erheblichen methodischen Probleme die von Swisscom angegebenen Akquisitionskosten über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschrieben würden, Bluewin bis Dezember 2007 Verluste erwirtschaftet hätte.\n\n246. Eine Abschreibung der Akquisitionskosten von durchschnittlich [...] Franken, wie sie\nvon Swisscom in Rz. 140 ihrer Stellungnahme 223 sowie in Rz. 33 des Parteigutachtens\nPreispolitik 224 angegeben wird, kann mit Hilfe der Angaben von Swisscom durchgeführt werden. Die errechneten Werte werden in Tabelle 4 und Tabelle 5 wiedergegeben.\n\nTabelle 4: Wirtschaftlichkeitsrechnung inkl. Trennung der Akquisitionskosten mit den Angaben von Swisscom.\n\nJahr Anzahl Einnahmen Kosten ohne Akquisitions- Verlust\nKunden Akquisition kosten\n\n2001 [...] [...] [...] [...] [...]\n\n2002 [...] [...] [...] [...] [...]\n\n2003 [...] [...] [...] [...] [...]\n\n2004 [...] [...] [...] [...] [...]\n\n2005 [...] [...] [...] [...] [...]\n\n2006 [...] [...] [...] [...] [...]\n\n2007 [...] [...] [...] [...] [...]\n\n"}